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   LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12   

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LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12 (https://dejure.org/2012,62021)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12 (https://dejure.org/2012,62021)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. April 2012 - 2 TaBVGa 5/12 (https://dejure.org/2012,62021)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt veränderte Bedingungen, die die Kündigung überflüssig erscheinen lassen, während der Kündigungsfrist ohnehin durch Gewährung eines Wiedereinstellungsanspruchs (BAG Urteil vom 27.02.1997 - Az.: 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Auch wenn eine abschließende Entscheidung über Kurzarbeit im Mitbestimmungsverfahren erst nach Ablauf der Kündigungsfrist getroffen wird, ist ein Wiedereinstellungsanspruch bei Vorliegen besonderer Bedingungen nicht ausgeschlossen (vergleiche BAG Urteil vom 25.09.2008 - Az.: 8 AZR 607/07 - AP Nr. 355 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Das BAG hat in dieser Entscheidung die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts zum Ausdruck gebrachten Zweifel aufgegriffen, ob bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen vollständig, oder nur im Rahmen einer Missbrauchskontrolle überprüfen könne (BAG Urteil vom 24.10.1979 - Az. 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Das BAG hat in dieser Entscheidung die vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts zum Ausdruck gebrachten Zweifel aufgegriffen, ob bei einer betriebsbedingten Kündigung das Arbeitsgericht die organisatorischen oder technischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Einsparung von Arbeitsplätzen vollständig, oder nur im Rahmen einer Missbrauchskontrolle überprüfen könne (BAG Urteil vom 24.10.1979 - Az. 2 AZR 940/77 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Wenn der Arbeitgeber auf die Initiative des Betriebsrates, entweder Maßnahmen nach § 92a BetrVG zu beraten oder nach § 87 Abs. 1 Z. 3 BetrVG Kurzarbeit einzuführen, nicht eingeht, hat dies nicht zur Folge, dass damit sachlich verbundene Entscheidungen - wie der Ausspruch von Kündigungen - rechtswidrig sind (BAG Urteil vom 18.10.2006 - Az. 2 AZR 434/05 - NZA 2007, 552 ff.; DKK-Däubler 11. Auflage § 92 a BetrVG, Anm. 21) und damit mittels Unterlassungsverfügung verhindert werden können.
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Die indizielle Wirkung kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeber durch detaillierten Sachvortrag widerlegen (BAG Urteil vom 26.06.1997 - Az.: 2 AZR 494/96 - AP Nr. 86 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Der Betriebsrat stützt seine Sorge, eine nach Ausspruch von Kündigungen zustande gekommene Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit könne die von Kündigungen betroffenen Mitarbeiter "nicht mehr erreichen" auf die Entscheidung des BAG vom 04.03.1986 zum Initiativrecht des Betriebsrates (Az. 1 ABR 15/84 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972).
  • LAG Hamburg, 24.06.1997 - 3 TaBV 4/97
    Auszug aus LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
    Mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.06.1997 - Az. 3 TaBV 4/97 - AiB 1998, 226 ff.), auf die sich der Betriebsrat bezieht, lässt sich für den vorliegenden Streitfall kein anderes Ergebnis begründen.
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